Die Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes muss dann unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies beschlossen hat. Ein solcher Beschluss darf höchstens für fünf Jahre gefasst werden und bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.