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Vorzugsaktien

Aktien mit gegenüber den Stammaktien bestimmten Sonderrechten insbesondere hinsichtlich der Gewinnverteilung (Gewinn). Der häufigste Fall ist die Vorzugsaktie ohne Stimmrecht, aber dafür mit Dividendenvorzug (Vorzugsdividende).

Eine Vorzugsaktie (= Prioritätsaktie) gewährt dem Inhaber dieser Aktie im Vergleich zu einer Stammaktie bestimmte Vorrechte. Diese Vorrechte können z.B. in einer besonderen Form der Ausgestaltung des Stimmrechts (Stimmrechtsvorzugsaktien: Gewährung eines Mehrstimmrechts gegenüber den anderen Aktionären), in einem besonderen Dividendenanspruch (Aktien mit Vorab- oder Überdividende sowie limitierte oder kumulative Vorzugsaktien) oder in der Bevorzugung bei der Verteilung des Liquidationsvermögens (Aktien mit Sonderrechten im Liquidationsfall: Zahlung aus dem Liquidationserlös vor den Stammaktionären) liegen.

Siehe Aktienarten

Vorzugsaktien sind aufgrund der Satzung
gemäß § 11 AktG 1965 mit besonderen Vorrechten gegenüber den Stammaktien ausgestattete Aktien. Vorrechte hinsichtlich der Gewinnverteilung können darin bestehen, daß die V. vorweg eine Dividende in bestimmter Höhe erhalten, oder, nachdem auf alle Aktien eine gleiche Dividende verteilt ist, den Vorzugsaktien von dem verbleibenden Gewinn ein bestimmter Teil zufällt. Vorzugsaktien können auch mit einem Recht auf Nachzahlung der Dividende ausgestattet sein. Eine Bevorzu gung im Hinblick auf das Stimmrecht (Mehrstimmrechtsaktien) ist verboten (§ 12 AktG). Um das Bezugs recht der Vorzugsaktionäre bei der Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien ganz oder teilweise auszuschließen, bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen der Versammlung der Vorzugsaktionäre (§141 AktG).

 

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