A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
VPöA
VPöA ist die Abkürzung für
Verordnung
über die
Preise
bei
öffentlich
en
Aufträge
n. Sie legt fest, daß
Marktpreis
e Vorrang vor
Selbstkostenpreis
en
haben
. Die VPöA ist stets im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die
Preisermittlung
auf Grund von
Selbstkosten
(
LSP
) zu sehen und wird dort ausführlich dargestellt.
Verordnung
über die
Preise
bei
öffentlich
en
Aufträge
n. Danach ist bei
öffentlich
en
Aufträge
n im Regelfall bei der
Vereinbarung
von
Preise
n grundsätzlich den
Marktpreis
en vor
Selbstkostenpreis
en der Vorzug zu geben.
Beleg
: Ausschreibungspraxis bei
öffentlich
en Bauaufträgen. Nur in wenigen, konkret umrissenen Fällen dürfen
Kostenpreis
e vereinbart werden, die dann nach
LSP
zu ermitteln sind.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
VPN
VRML
Weitere Begriffe :
Betriebstypologie
Coaching
Effektenverzinsung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum