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VPöA

VPöA ist die Abkürzung für Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Sie legt fest, daß Marktpreise Vorrang vor Selbstkostenpreisen haben. Die VPöA ist stets im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) zu sehen und wird dort ausführlich dargestellt.

Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Danach ist bei öffentlichen Aufträgen im Regelfall bei der Vereinbarung von Preisen grundsätzlich den Marktpreisen vor Selbstkostenpreisen der Vorzug zu geben.

Beleg: Ausschreibungspraxis bei öffentlichen Bauaufträgen. Nur in wenigen, konkret umrissenen Fällen dürfen Kostenpreise vereinbart werden, die dann nach LSP zu ermitteln sind.

 

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