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Währungsgesetz

Durch das Gesetz zur Änderung des Geldwesens vom 20. 6. 1948 wurde die Reichsmark (RM) durch die Deutsche Mark (DM) ersetzt. Damit war die D-Mark ab dem 21. 6. 1948 alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in den amerikanisch, britisch und französisch besetzten Gebieten Deutschlands (also der späteren Bundesrepublik und Westberlins) geworden. Eine Ausnahme bildete lediglich das Saarland, in dem bis 1959 der Französische Franc Zahlungsmittel war.(Währungsreform)

 

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