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Währungsklausel
Valuta-Klausel
Valutaklausel
Klausel
, nach der ein geschuldeter
Betrag
von dem künftigen
Wechselkurs
einer anderen (fremden)
Währung
abhängig ist. Es werden unterschieden:
Unechte Valutaklausel
, bei der eine bestimmte Summe ausländischer
Währung
geschuldet wird, jedoch in inländischer
Währung
zu zahlen ist (die Höhe hängt damit vom
Devisenkurs
ab);
echte Valutaklausel
, bei der ein
Betrag
in ausländischer
Währung
geschuldet wird.
Eine Währungsklausel
bedarf
in der
Bundesrepublik Deutschland
nach dem
Währungsgesetz
(WährG) grundsätzlich der
Genehmigung
durch die
Deutsche Bundesbank
, soweit es sich nicht um die Eingehung von Fremdwährungsverbindlichkeiten zwischen
Gebietsansässige
n und
Gebietsfremde
n handelt (
Euro-Anpassungsklausel
).
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