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Währungsrisiko

Kursrisiko

1. Auch: Fremdwährungs-, Wechselkurs-, Valuta-, valutarisches Risiko. An freien Devisenmärkten unterliegen die Wechselkurse Veränderungen, die erheblich sein können. Die aus solchen Devisenkursänderungen resultierende Gefahr von Verlusten wird als Währungsrisiko bez. Ihm korrespondiert die Währungschance als aus Devisenkursänderungen resultierende Gewinnmöglichkeit. Vom Währungsrisiko werden alle über fremde Währungseinheiten lautenden Vermögensteile (Währungsaktiva) und Verbindlichkeiten (Währungspassiva) betroffen. An einem Währungsaktivum entsteht ein Währungs(kurs)verlust, wenn der Devisenkurs, zu dem das Aktivum aufgelöst (bzw. in der Bilanz bewertet [Buchverlust]) wird, niedriger ist als der Kurs, zu dem es begründet wurde, an einem Währungspassivum, wenn der Devisenkurs, zu dem es aufgelöst (bzw. in der Bilanz bewertet wird [Buchverlust]) wird, höher ist als der Kurs, zu dem es begründet wurde. Umgekehrt entstehen Währungs(kurs)gewinne (ggf. als Buchgewinne). Zu den Währungsrisiken ausgesetzten Vermögensteilen gehören Bankguthaben (Devisenguthaben bei ausländischen Banken und Währungsguthaben bei inländischen), Banknoten, Scheidemünzen, Forderungen aller Art, Beteiligungen, Wertpapiere aller Art (ausländische Aktien, über Fremdwährung lautende Schuldverschreibungen, unabhängig davon, ob der Emittent Inländer oder Ausländer ist, Wechsel usw.), Grundbesitz, der im Ausland gelegen ist, u. a. Zu dem Währungsrisiken ausgesetzten Verbindlichkeiten gehören alle Fremdwährungsschulden, also Bankschulden (auch Währungsverbindlichkeiten gegenüber inländischen Banken), Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Vorauszahlungen von Abnehmern, eigene Währungsakzepte und -solawechsel, emittierte Schuldverschreibungen, die über fremde Währung lauten (auch soweit sie sich im Besitz von Inländern befinden), Eventualverbindlichkeiten in fremder Währung u. a. Risikobelastet sind nicht nur gegenwärtig bestehende, sondern auch zu erwartende Währungsaktiva und -passiva. Ein Währungsrisiko existiert für im Auslandsgeschäft und international operierende Banken (u. a. Unternehmen), die ausser Geschäften in ihrer Heimatwährung auch solche in Fremdwährungen tätigen. Das gelegentl. dem Währungsrisiko ebenfalls subsumierte Konvertierungs- und Transferrisiko, das die Gefahr einer durch staatliche Massnahmen be- bzw. verhinderten Rückführung oder Konvertierung der dem ausländischen Kreditnehmer überlassenen Kapitalbeträge einschl. der Zinszahlungen an die Kredit gebende Bank beinhaltet, wird hierunter nicht gefasst, da die Ursachen dieses Risikos nicht in Wechselkursschwankungen, sondern in einer Devisenknappheit der ausländischen Volkswirtschaft liegen, und somit dem Länderrisiko zuzuordnen sind. Währungsrisiken treten in allen Währungssystemen auf, ausser zwischen solchen Währungen, die gegeneinander keinen Kursschwankungen unterliegen. Allg. wird als Währungsrisiko die Gefahr der Schwankung des Wechselkurses um seinen erwarteten Mittelwert bez., wobei dieser Mittelwert mit Hilfe von Wechselkursprognosen ermittelt werden kann. Das Währungsrisiko ergibt sich demnach theoretisch aus der Streuung der Abweichungen vom Erwartungswert des Zielbetrags und kann durch ein Streuungsmass, z. B. die Varianz, operationalisiert werden. Derartige Wechselkursänderungen können aus marktbedingten Kursänderungen und aus Paritäts- bzw. Leitkursänderungen resultieren. Die Anfälligkeit einer Bank für das Währungsrisiko ist abhängig von ihrer (offenen) Währungsposition, die aus dem Saldo von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten ermittelt wird. Wenn die ihr zugehörigen Aktiva und Passiva gleich gross sind, ist die Währungsposition ausgeglichen. Ein Währungsrisiko existiert nicht. Sind die Währungsaktiva grösser als die -passiva (Plusposition, Longposition) und sind Währungspassiva grösser als die -aktiva (Minusposition, Shortposition), hat die Bank ein Währungsrisiko. Anders ausgedrückt: Für den Eintritt des Währungsrisikos müssen prinzipiell 2 Voraussetzungen gegeben sein: Eine Bank hat offene Positionen in fremden Währungen, und die tatsächliche Wechselkursentwicklung weicht von der erwarteten ab. Dabei würde eine Währungsgesamtposition das Wechselkursrisiko nur unzureichend kennz.. Die risikopolitischen Massnahmen sind vielmehr auf die Währungseinzelpositionen abzustellen. Hier sind vor allem die ungedeckten Fremdwährungssalden (Netexposure) in ihrer zeitlichen Fälligkeit zu berücksichtigen. Wechselkursgewinne oder -verluste treten nicht auf, wenn alle Deviseneinzelpositionen jeder Fälligkeit ausgeglichen sind. 2. Währungsrisiko i. e. S. wird als Wechsel- oder Devisenkursrisiko verstanden. Es ist reines Währungstransaktionsrisiko.

[s.a. Kurssicherung] Neben den allgemeinen Außenhandels-nsiken und den speziellen Länderrisiken bestehen in der Außenwirtschaft zusätzliche und besondere Risiken im Währungsverkehr. Die wichtigsten Währungsrisiken sind (vgl. Schroth, 2001, S. 548f.; Altmann, 1993, S. 748ff.; Schäfer, 1995, S. 30ff.):

- Konverüerungs- und Transferrisiko (KT-Risiken)

- Erfüllungsrisiken, d.h. eine zum Terminkurs kalkulierte und erwartete Zahlung eines Partners bleibt durch Konkurs des Partners aus und der entsprechende Devisenbetrag auf Grund eigener Verpflichtungen muss zum (höheren) Kassakurs beschafft werden

- Wechselkursrisiko, das daraus resultiert, dass sich Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf ausländische Währung lauten, durch Wechselkursänderungen ungünstig verändern: Forderungen können durch Aufwertung der Inlandswährung vor Einlösung der Forderung umgerechnet in Inlandswährung weniger Wert haben. Verbindlichkeiten können analog durch Abwertung der Inlandswährung/Aufwertung der Auslandswährung »teurer« werden.

Gleichermaßen bieten Wechselkursschwankungen auch Chancen (Gewinnmöglichkeiten). Im Hinblick auf diese Gewinnüberlegung ist zwischen Spekulationen und Arbitrage zu unterscheiden. Bei Kurs-Arbitrage werden Kursunterschiede genutzt, die zum selben Zeitpunkt an verschiedenen Börsenplätzen auftreten. Kurs-Spekulationen beziehen sich demgegenüber auf Kursentwicklungen im Zeitablauf.

Währungsrisiken im Sinne von Wechselkursrisiken können direkt oder indirekt auftreten (vgl. Altmann, 1993, S. 748; Schäfer, 1995, S. 35ff.):

- Em direktes Währungsrisiko entsteht bei allen Forderungen, Verbindlichkeiten und Vermögensteilen, die auf ausländische Währung lauten.

- Em indirektes Währungsrisiko resultiert durch Wechselkursveränderungen, die sich auf die Wettbewerbssituation negativ auswirken, indem beispielsweise eine Aufwertung der Inlandswährung inländische Exporteure gegenüber ausländischen Konkurrenten auf dem Weltmarkt benachteiligt.

Die Betroffenheit eines Unternehmens von Wechselkursveränderungen ist bei einer Aufwertung der Inlandswährung dann um so größer, je größer diese Wechselkursveränderung ist und je mehr Forderungen bzw. Vermögensteile das exportierende Unternehmen in einer fremden Währung notiert hält. Bei Wechselkursrisiken werden folgende Risikoarten (Exposure) unterschieden:

- Transaction Exposure: Risiko bereits bestehender Forderungen und Verbindlichkeilen aus laufenden Transaktionen, deren Wert sich durch eine Wechselkursänderung verändert.

- Translation Exposure: Risiko bereits bestehender Aktiva und Passiva in der Bilanz, deren DM-Werte sich durch eine Wechselkursänderung verändern.

- Economic Exposure: Risiko zukünftiger Wettbewerbsfähigkeit im Weltmarkt und auf dem Binnenmarkt, die durch

eine Wechselkursveränderung beein-flusst wird. Da Währungsrisiken im engeren Sinne mit •Wechselkursrisiken gleichgesetzt werden, fokussieren die Maßnahmen zur Begrenzung von Währungsrisiken vor allem auf der Kurssicherung.

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