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Währungsumrechnung
Die
IAS
enthalten keine Vorschriften darüber, in welcher
Währung
der
Jahresabschluss
aufgestellt werden muss. Für den
Konzernabschluss
ist eine
Umrechnung
in die einheitliche Berichtswährung („
reporting
currency“) notwendig. Gem.
IAS
21 ist zur Währungsumrechnung („currency conversion“) allein die
Methode
der
funktional
en
Währung
zulässig. Hierbei erfolgt die
Umrechnung
nach Maßgabe der relativen Eigenständigkeit der Auslandstochter. Besitzt das
Tochterunternehmen
beispielsweise eine hohe
wirtschaftlich
e
Selbständigkeit
, erfolgt eine reine
Umrechnung
in die Berichtswährung zum Devisenmittelkurs am
Bilanzstichtag
. Besteht jedoch eine enge
wirtschaftlich
e
Verflechtung
zwischen Mutterund
Tochterunternehmen
, werden die
Positionen
so umgerechnet (umbewertet), als seien sie von Anfang an in Konzernwährung ausgewiesen.
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