A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Grundlage
für die einheitliche Bezeichnung aller grenzüberschreitenden Warenverkehrstransaktionen der
Bundesrepublik Deutschland
. Es ist obligatorisch für die
Ausfertigung
der
Ausfuhr
- und Einfuhrpapiere sowie für die nötigen Warenangaben im
Zollverfahren
. Mit seinen sechsstelligen
Kennziffern
bildet das Warenverzeichnis seit 1975 die.
Grundlage
für die
Außenhandelsstatistik
und die Zollabwicklung.
Basis
sind die Codenummern der Nomenklatur für die
Import
- und
Exportstatistik
der
Europäischen Gemeinschaft
en (
NIMEXE
). Nationale Besonderheiten sind durch Anfügen einer siebten Stelle an dessen
Kennziffer
verschlüsselt. Die jeweiligen
Warennummer
n entsprechen den ersten sieben Stellen der neunstelligen Codenummern des Deutschen
Gebrauchs-Zolltarif
s. Dem Warenverzeichnis ist ein
Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
der
Bundesrepublik Deutschland
beigefügt. Damit soll den im
Außenwirtschaftsverkehr
tätigen Firmen und Personen das Ausfüllen der Formulare bei den amtlicherseits vorgeschriebenen Ländernamen erleichtert werden.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Warenverteilzentrum
Warenvorschuss
Weitere Begriffe :
Vagabundierendes Kaufverhalten
Preisstabilität
Mindestreserve
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum