Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Wechselgesetz (WG)

Gesetz vom 21. 6. 1933 mit letzten änderungen von 1985, das in vier Teilen den gezogenen Wechsel, eigenen Wechsel, ergänzende Vorschriften und den Geltungsbereich des Gesetzes regelt. Der umfangreiche erste Teil betrifft die Ausstellung und wesentlichen Formerfordernisse bei einem gezogenen Wechsel , die Formerfordernisse und Voraussetzungen für das Indossament , einer Wechselbürgschaft , des Verfalls und der Zahlungspflichten sowie die Möglichkeiten und formalen Anforderungen für den Wechselprotest , Wechselregress und Wechselprozess .

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Wechselgesetz
Wechselklage

 

 
     
           
Weitere Begriffe : System vorbestimmter Zeit Stellenkosten AKA Plafond D
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum