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Wechselgesetz (WG)
Gesetz
vom 21. 6. 1933 mit letzten änderungen von 1985, das in vier Teilen den
gezogenen Wechsel
, eigenen
Wechsel
, ergänzende Vorschriften und den Geltungsbereich des
Gesetze
s regelt. Der umfangreiche erste Teil betrifft die
Ausstellung
und wesentlichen Formerfordernisse bei einem gezogenen
Wechsel
, die Formerfordernisse und Voraussetzungen für das
Indossament
, einer
Wechselbürgschaft
, des Verfalls und der Zahlungspflichten sowie die Möglichkeiten und formalen
Anforderungen
für den
Wechselprotest
,
Wechselregress
und
Wechselprozess
.
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