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Wechselkurskriterium
Der
Vertrag von Maastricht
sah als ein
Konvergenzkriterium
eine spannungsfreie Teilnahme am
EWS
-
Wechselkursmechanismus
innerhalb der letzten zwei Jahre vor der
Konvergenzprüfung
vor. Auch künftige Beitrittskandidaten werden sich (wohl) diesem Kriterium
stelle
n müssen, wobei nun der
Wechselkursmechanismus II
(
EWS II
) als Bezugspunkt dient.
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