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Weisungsbefugnis

Kompetenz einer Instanz bzw. einer Person, einer anderen Person oder organisatorischen Aktionseinheit Weisungen erteilen zu können. Der Grad der Kompetenz ist z.B. in der Stellenbeschreibung als Ausdruck der formalen Organisation geregelt. Die Ausnutzung der Weisungskompetenzen bzw. die Zulassung von Partizipation der Mitarbeiter ist abhängig von der Person des Weisungsbefugten und dessen Führungsstil . Die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist ein typisches Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ( Arbeitsvertrag ).

 

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