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Z
Weisungsbefugnis
Kompetenz
einer
Instanz
bzw. einer Person, einer anderen Person oder organisatorischen
Aktionseinheit
Weisung
en erteilen zu können. Der Grad der
Kompetenz
ist
z
.
B
. in der
Stellenbeschreibung
als Ausdruck der formalen
Organisation
geregelt. Die
Ausnutzung
der
Weisungskompetenz
en bzw. die
Zulassung
von
Partizipation
der
Mitarbeiter
ist abhängig von der Person des Weisungsbefugten und dessen
Führungsstil
. Die Weisungsbefugnis des
Arbeitgeber
s ist ein typisches
Merkmal
eines Arbeitsverhältnisses (
Arbeitsvertrag
).
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