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Welthandelsorganisation (WHO)
World Trade Organization (WTO) hat am 1. Januar 1995 als völkerrechtlich eigenständige Institution in Genf ihre Tätigkeit aufgenommen. Ihre Organe sind ein Ministerrat, der im Zweijahresturnus tagt, ein Generalsekretariat (General Council), zuständig für die Tagesgeschäfte, sowie spezielle Fachräte (zum Beispiel für Dienstleistungs- und Patenthandel).
Die WTO soll die Beschlüsse der umfangreichen Schlußakte der Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) vom April 1994 in Marrakesch umsetzen und deren Einhaltung überwachen. Darin werden die Regelungen des GATT exakter gefaßt und erweitert. Präzisiert wurden unter anderem die Ausnahmeregelungen (Art. XXIV), wonach Verpflichtungen zum Freihandel ausgesetzt werden konnten. Hierdurch wurden protektionistische Maßnahmen am Rande und außerhalb des GATT provoziert. Zu ihnen gehören Grauzonenmaßnahmen, die unklare Regelungen ausnutzen oder freiwillige Exportbeschränkungen, die einseitig vom Exporteur im Interesse des Importlandes erklärt werden und daher nicht dem im GATT kodifizierten Protektionismus entsprechen. Diese Vorgehensweisen sind nun grundsätzlich verboten. Die Voraussetzungen für berechtigte Schutzmaßnahmen und ihre Dauer sind durch das Agreement on Safeguards jetzt genau geregelt. Ferner wurden im Agreement on Subsidies and Countervailing Measures erlaubte Subventionen und Antidumpingmaßnahmen nach Art. VI GATT nach Verfahren und Dauer präzisiert sowie Sonderregelungen für Entwicklungsländer festgelegt. Neu ist auch das Agreement on Agriculture, in dem der vom GATT ausgenommene Agrarhandel multilateralen Regeln unterworfen wird. Danach sollen alle Mengenkontingente und Einfuhrabschöpfungen in Zölle umgewandelt sowie die internen Subventionen und Exportförderungen verringert werden. Die Frist zur Umsetzung beträgt sechs bzw. zehn Jahre für Industrie- bzw. Entwicklungsländer. Der ebenfalls ausgenommene Textilhandel, für den im Welttextilabkommen (WTA)m Interesse der Industrieländer ein strukturpolitisch begründeter Protektionismus festgeschrieben worden war, wird durch das Agreement on Textiles and Clothing nach einer zehnjährigen Anpassungsfrist vollständig in das GATT integriert. Die Trade Related Investment Measures (TRIMs), welche die Genehmigung von Direktinvestitionen an handelspolitisch erwünschtes Verhalten der Investoren knüpfen, untersagen in bestimmten Fällen Praktiken wie zum Beispiel Mindestanforderungen an den Local Content und unterwerfen sie einem Schlichtungsverfahren. Darüber hinaus wird der Dienstleistungshandel, der inzwischen etwa ein Fünftel des Welthandels ausmacht, im General Agreement on Services (GATS) mit der Verpflichtung zur weiteren Liberalisierung den Regeln des GATT unterworfen. Mit den Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPs) regelt ein Abkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte erstmals den Bereich des Immaterialgüterschutzes im Sinne der Nichtdiskriminierung. Zu den insgesamt 15 multilateralen Abkommen der Uruguay-Runde, die nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, treten vier plurilaterale Abkommen zum Handel mit zivilen Luftfahrzeugen, zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie zum Milch- und Rindfleischhandel, die nur für ratifizierungswillige Staaten verpflichtend sind. Zur Durchsetzung der kodifizierten Regeln dient als Schiedsorgan der Dispute Settlement Body (DSB) mit der Revisionsinstanz des Appellate Body. Diese sollen bilateral nicht ausgeräumte Streitfragen in einem nach Instanzen und Fristen genau geregelten Schlichtungsverfahren lösen. Ein Veto gegen den endgültigen Schiedsspruch ist nicht mehr möglich, und anhaltende Verstöße können durch Ausschluß geahndet werden. Zu größerer Transparenz trägt eine regelmäßige Beobachtung der nationalen Handelspolitik durch den Trade Policy Review Body (TPRB) bei. Seine Analysen werden gemeinsam mit alternativen Berichten des Generalsekretariats und der Länder selbst veröffentlicht. Hiervon erwartet man ein höheres Maß an Sachlichkeit und freiwilliger Konsensfindung in handelspolitischen Auseinandersetzungen.
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