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Werbeträger
siehe Werbemittel und Werbeträger.
Während Werbemittel dem Empfänger die Informationen der Werbung vermitteln, tragen die Werbeträger die Werbemittel selbst von einem Werbenden zu einem Werbeempfänger. Werbeträger sind z.B. Zeitung, Zeitschrift, Magazin, Rundfunk, Fernsehen, Kino, Litfaßsäulen, Plakatwände, Verkehrsmittel, Werbewände, Rennwagen usw. Werbeträger können auch Personen sein wie z.B. Spitzensportler.
Als Werbeträger - auch als Streumedien bezeichnet - gelten personelle und stoffliche Medien. Ihnen kommt die Funktion zu, die Werbebotschaft an die Zielpersonen heranzutragen. Während in den Werbemitteln die Botschaften gebündelt dargestellt werden, dienen die Werbeträger der Streuung der Werbemittel (vgl. Schweiger/ Schrattenecker, 1995, S. 217).
Die wichtigsten Werbeträger sind (Tietz, 1993b, S. 258):
- Zeitungen und Zeitschriften
- Rundfunk- und Fernsehanstalten
- Anschlagtafeln und Plakatsäulen
- Direktwerbe- und Verteilerunternehmen
- Bundespost (insbesondere mit ihren Brief-, Femsprech- und Fernschreibdiensten sowie den Fernsprechbüchern)
- Adressbücher und andere Druckwerke
- Messe- und Ausstellungsgesellschaften
- Schaufenster
- öffentlich e und private Verkehrsmittel
- Luftwerbeunternehmen
- Ware bzw. Verpackung
- Absatzmittler
- Mitarbeiter eines Unternehmens (z.B. die Probenverteilennnen).
Behrens gliedert die Werbeträger im Hinblick auf die Erfordernisse bei der Aufstellung von Werbeträgerplänen in folgende Kategorien (vgl. Behrens, 1976, S. 92f.):
1. Primäre Zweckbestimmung: »Nur«-Werbeträger, so Schaufenster; »Auch«-Werbeträger, so Zeitungen.
2. Periodizität der Einsatzmöglichkeit, d.h. periodisch oder aperiodisch einsetzbare Werbeträger.
3. Örtliche Bindung der Werbeträger, d.h. ortsgebundene oder nicht-ortsgebundene Werbeträger.
4. Eigentumsverhältnisse, d.h. betriebseigene oder betriebsfremde Werbeträger.
5. Verfügbarkeit, d.h. generell oder nur speziell verfügbare Werbeträger.
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