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Werbungskosten
einkommensteuerrechtlicher Begriff (Einkommensteuer); nach § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens aus unselbständiger Arbeit. Darunter sind z. B. Bewerbungskosten, Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen für Arbeitsmittel und -kleidung, aber auch Beiträge zu. Berufsständen und Berufsverbänden zu verstehen. Werbungskosten mindern die Einnahmen und somit das zu versteuernde Einkommen eines nichtselbständigen Steuerpflichtigen. Einkommensteuer rmittlung
Laut § 9Abs.1 Einkommensteuergesetz Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten werden im Rahmen von Überschusseinkünften berücksichtigt. Sie entsprechen den Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften. Einzelne Werbungskosten sind in § 9 Abs. i Einkommensteuergesetz aufgezählt: Schuldzinsen, dauernde Lasten, Grundsteuer, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernungspauschale), Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Absetzung für Abnutzung. Grundsätzlich sind Werbungskosten einzeln nachzuweisen. Für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und bestimmte sonstige Einkünfte (Ertragsanteile von Renten) gibt es laut § 9 a Einkommensteuergesetz Pauschbeträge (1.044 € bei nicht selbstständiger Arbeit, 51 € bei Kapitalvermögen und 102 € bei Ertragsanteilen von Renten). Nur wenn die Pauschbeträge überschritten werden, lohnt sich ein Einzelnachweis.
sind kein Begriff der Kostenrechnung, sondern des Einkommensteuerrechts. Nach § 9 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie können bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens von den Einkünften abgezogen werden.
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Werden die Werbungskosten von den Einnahmen abgesetzt, ergeben sich die Einkünfte, die grundsätzlich der Besteuerung unterliegen.
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