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Werkstattzuschlag

prozentualer Zuschlag der Fertigungsgemeinkosten (z.B. Hilfslöhne, Energiekosten, kalk. Abschreibungen), der für die einzelnen Fertigungskostenstellen errechnet wird. Der Gemeinkostenzuschlag auf einen Kostenträger erfolgt nur dann, wenn er die betreffende Fertigungskostenstelle beansprucht hat. Gilt für mehrere Fertigungskosten-stellen ein Zuschlagssatz, dann liegt ein Bereichszuschlag vor.

 

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