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Werner-Plan

Im Verlauf der zweiten Hälfte der 60er Jahre kam es zu zunehmenden Spannungen im Weltwährungssystem. Deshalb schien eine engere wirtschafts- und währungspolitische Zusammenarbeit immer notwendiger. Im Februar 1969 legte die EU-Kommission deshalb ein Memorandum vor. Darauf aufbauend erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter Leitung des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Werner einen Plan zur Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Auf der Grundlage dieses sogenannten Werner-Plans verabschiedete der Ministerrat 1971 eine Grundsatzentscheidung über die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in 3 Stufen bis zum Jahr 1980. Da es nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems und vor dem Hintergrund der Ölpreiskrise jedoch nicht gelang, einheitliche Zielvorstellungen über eine gemeinsame Stabilitätspolitik zu formulieren, scheiterte dieser Anlauf zu einer Wirtschafts- und Währungsunion auf der Basis des Werner-Plans.

Nach dem damaligen Ministerpräsidenten von Luxemburg Pierre Werner benannter und unter seiner Leitung 1969 ausgearbeiteter Plan zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Dieser sah drei Stufen vor, deren erste auf eine Verringerung der Bandbreite
n für die Wechselkurse abzielte, um die vollständige Konvertibilität der Währungen ohne Bandbreiten und vollständig freien Kapitalverkehr und eine Koordination der nationalen Politiken zu ermöglichen. Als zweite Stufe sollte ein Güter-, Personen- und Kapitalverkehr ohne Wettbewerbsverzerrungen realisiert werden. In der dritten Stufe sollten sodann Wirtschafts- und Währungspolitiken durch Übertragung nationaler Kompetenzen auf ein gemeinsames Organ vereinheitlicht werden. Die Ausführung des Planes scheiterte damals an den Problemen des internationalen Währungssystems H Europäische Währungsschlange).

 

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