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Wertansatz

ist der von einem Unternehmer zur Erstellung der Bilanz gewählte Wert für die einzelnen Positionen der Bilanz im Rahmen der ^Bewertung. Die möglichen Wertansätze regeln sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den GoB. Als Wertansätze kommen in Frage: sogenannte primäre Größen (Anschaffungs- und Herstellungskosten) und sekundäre Größen (Börsenpreis, Marktpreis, beizulegender Wert, Zukunftswert, gemeiner Wert, Teilwert, niedrigerer, steuerlich für zulässig gehaltener Wert).

 

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