Die Gegenstände des Anlagevermögens sind dazu bestimmt, dem Unternehmen dauernd zu dienen. Aus zahlreichen Gründen vermindert sich der Wert dieser Güter, so daß sie in der Regel nach einer gewissen Zeit durch neue Gegenstände zu ersetzen sind. Ursachen der Wertminderung bzw. der notwendigen Erneuerung sind Verschleiß durch Gebrauch
ruhender Verschleiß (Verwitterung, Verrosten)
technisches oder wirtschaftliches Veralten
Substanzverminderung durch Abbau (z. B. Kohle, Erze) Zeitablauf bei z. B. Miet und Pachtverträgen
Verkürzung der Lebensdauer durch höhere Gewalt.
Da die meisten Gegenstände des Anlagevermögens über mehrere Jahre genutzt werden, ist ihre Wertminderung sowohl aus bilanziellen als auch aus kostenrechnerischen Gesichtspunkten von Jahr zu Jahr zu errechnen und zu blichen. Gegen eine einmalige Erfassung des Aufwandes im Sinne der Buchführung bzw. der Kosten im Sinne der Kosten und Leistungsrechnung