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Wertminderung
Wertminderung geht auf die
Abschreibungsursachen
Gebrauchsverschleiß und Zeitverschleiß
zurück (
Abschreibung
).
Die Gegenstände des
Anlagevermögens
sind dazu bestimmt, dem
Unternehmen
dauernd zu dienen. Aus zahlreichen Gründen vermindert sich der
Wert
dieser
Güter
, so daß sie in der Regel nach einer gewissen Zeit durch neue Gegenstände zu ersetzen sind. Ursachen der Wertminderung bzw. der notwendigen Erneuerung sind
Verschleiß
durch
Gebrauch
ruhender
Verschleiß
(Verwitterung, Verrosten)
technisches oder
wirtschaftlich
es Veralten
Substanzverminderung durch Abbau (
z
.
B
. Kohle, Erze)
Zeitablauf
bei
z
.
B
. Miet und Pachtverträgen
Verkürzung der
Lebensdauer
durch
höhere Gewalt
.
Da die meisten Gegenstände des
Anlagevermögens
über mehrere Jahre genutzt werden, ist ihre Wertminderung sowohl aus
bilanziell
en als auch aus
kostenrechnerisch
en Gesichtspunkten von Jahr zu Jahr zu errechnen und zu blichen. Gegen eine einmalige
Erfassung
des
Aufwand
es im Sinne der
Buchführung
bzw. der
Kosten
im Sinne der
Kosten
und
Leistungsrechnung
bei der
Anschaffung
oder beim Ausscheiden der
Anlage
spricht die zu starke
Belastung
der
Erfolgsrechnung
bzw. der
Kalkulation
im Jahr der
Erfassung
. Daher sind die
Anschaffungskosten
auf dieJahre der Anlagennutzung zu
verteilen
. Die
Errechnung
und Buchungder Wertminderungen bezeichnetman als »bilanzielle«
Abschreibung
inder
Finanz
und als »kalkulatorischeAbschreibung in der
Betriebsbuchhaltung
.
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