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Wertpapier

öffentliche Urkunde, die vom Grundbuchamt bei der Erstellung einer Hypothek (Briefhypothek) und deren Eintragung ins Grundbuch ausgestellt wird. Sie enthält die Angaben der Eintragung (z.B. Grundstücksbezeichnung, Eigentümer, Darlehensbedingungen, vorgehende oder gleichstehende Eintragungen. Bedeutsam ist der Hypothekenbrief insbesondere für die Übertragung einer Hypothek. Der Hypothekenbrief ist Rektapapier, durch Zession und Übergabe übertragbar und legitimiert den Zessionar des Hypothekenbriefs als Gläubiger der Hypothek. Eine Eintragung ins Grundbuch ist entgegen der Buchhypothek nicht erforderlich. Wird ein Teil der Hypothek abgetreten, kann über den abgetretenen Teil der Hypothek in Teil-Hypothekenbrief ausgestellt werden. Die Konstruktion des Hypothekenbriefs bewirkt, daß ein hoher Grad der Mobilisierbarkeit des Kapital
s in Grund und Boden erreicht werden kann. Nicht zu verwechseln mit Hypothekenpfandbrief.
Urkunden über verbriefte Rechte, für deren Ausübung der Besitz dieser Urkunden notwendig ist. Man kann die Wertpapiere nach verschiedenen Kriterien unterteilen, so z. B. nach den beurkundeten Rechten:
1. Gläubigerpapiere (Gläubiger, Anleihe);
2. Beteiligungspapiere (- Aktien);
3. Anteilspapiere (- Investmentzertifikate);
4. Warenwertpapiere (Lagerscheine)
oder nach der Art der Übertragbarkeit:
1. Inhaberpapiere: jeder Inhaber kann das verbriefte Recht für sich geltend machen, für die Rechtsübertragung genügt die Übereignung;
2. Namenspapiere (-. Namensaktien): lassen sich in
a) Order- (übertragbar durch Indossament) und
b) Rektapapiere (übertragbar durch -« Zession) unterteilen. Diesen ist die namentliche Nennung einer oder mehrerer Personen gemeinsam.

Wertpapiere sind Urkunden über Vermögensrechte. Die Ausübung der Rechte ist an den Besitz der Urkunden gebunden. Wertpapiere werden, wirtschaftlich gesehen, in Warenpapiere und Geldpapiere unterteilt. Warenpapiere verbriefen eine Warenforderung, Geldpapiere beurkunden eine Geldforderung. Zu den Geldpapieren zählen die Effekten. Effekten sind für die langfristige Kapitalanlage geeignete Geldpapiere. Soweit sie an der Börse gehandelt werden, werden sie auch als Handelseffekten bezeichnet. Die Effekten werden in Papiere mit festem Zinsertrag (Rentenpapiere) und in Papiere mit veränderlichem Zinsertrag (Dividendenpapiere) unterschieden. Zu den Rentenpapieren gehören die Anleihen, zu den Dividendenpapieren die Aktien.


Effekten...

Im umfassenden Sinne: Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist (Aktie, Kuxe, Obligation, Scheck, Wechsel). Nach der Person des Berechtigten lassen sich unterscheiden: Inhaberpapiere, Orderpapiere, Rektapapiere. Im engeren Sinne: Papiere, die für den Handel an der Wertpapierbörse in Betracht kommen, also insbesondere Aktien und Rentenwerte.

 

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