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Wertpapiere gem. RechKredV
Die
Bilanzierung
von
Finanztitel
n als
Wertpapiere
oder
Forderungen
wird in der
Rechnungslegungskreditverordnung
(
RechKredV
) davon abhängig gemacht, ob die
Finanztitel
fungibel und leicht liquidierbar sind. Es erfolgt eine Dreiteilung:
Finanztitel
wie
z
.
B
.
Aktien
die im
Amtlichen Handel
notiert
sind und somit leicht veräußert werden können, gelten stets als
Wertpapiere
. Mit abnehmender
Liquidierbarkeit
werden höhere
Anforderungen
an die
Finanztitel
gestellt. Sie müssen entweder die Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte
Marktsegmente
erfüllen oder bereits
börsennotiert
sein.
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