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Wertpapierleihe
(
Securities Lending
)
Vorgang
, bei welchem
Wertpapiere
für einen begrenzten
Zeitraum
gegen ein
Entgelt
verliehen werden. Der
Entleiher
verpflichtet sich mit
Fristablauf
(maximal 6 Monate) zur Rückübereignung von
Wertpapiere
n gleicher Art und
Güte
. Damit handelt es sich bei diesem
Vorgang
um ein Sachdarlehen gem. § 607 BGB. Der Wertpapierverleiher wird so gestellt, als ob er
Eigentümer
der
Wertpapiere
bliebe. Für die zeitweise Überlassung der
Wertpapiere
erhält der Verleiher vom
Entleiher
eine
Leihgebühr
. Gegebenenfalls stellt der
Entleiher
Sicherheiten
. Vgl. im Gegensatz hierzu die
Repurchase Agreement
s (Repoîs). Als
Alternative
zur Wertpapierleihe bietet sich das
Pensionsgeschäft
(
Wertpapierpensionsgeschäft
).
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Wertpapierleihe i. e. S.
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