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Wertpapierleihe

(Securities Lending) Vorgang, bei welchem Wertpapiere für einen begrenzten Zeitraum gegen ein Entgelt verliehen werden. Der Entleiher verpflichtet sich mit Fristablauf (maximal 6 Monate) zur Rückübereignung von Wertpapieren gleicher Art und Güte. Damit handelt es sich bei diesem Vorgang um ein Sachdarlehen gem. § 607 BGB. Der Wertpapierverleiher wird so gestellt, als ob er Eigentümer der Wertpapiere bliebe. Für die zeitweise Überlassung der Wertpapiere erhält der Verleiher vom Entleiher eine Leihgebühr. Gegebenenfalls stellt der Entleiher Sicherheiten. Vgl. im Gegensatz hierzu die Repurchase Agreements (Repoîs). Als Alternative zur Wertpapierleihe bietet sich das Pensionsgeschäft (Wertpapierpensionsgeschäft).

 

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