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Wertpapierrat

Durch das zweite Finanzmarktfördergesetz und im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführte Institution zur Beaufsichtigung des Wertpapierhandels. Gemeinsam mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel soll Insidergeschäften entgegengewirkt werden. Das Organ besteht aus Ländervertretern, die bisher insbesondere Insiderrichtlinien und Verhaltensregeln für Börsenteilnehmer aufgestellt haben. Die Deutsche Bundesbank und das Finanz- sowie Wirtschaftsministerium können als Gäste der Institution angehören.

 

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