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Wertpapiersteuer
wurde bis 1965 bei der
Emission
ausländischer
Wertpapiere
im
Inland
sowie bei der
Emission
inländischer
Industrieobligationen
erhoben. Die Wertpapiersteuer ist mit dem
Gesetz
zur Änderung und Ergänzung des
Einkommensteuergesetz
es und des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 25. 3. 1965 (BGBl. I S. 147) weggefallen.
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