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Wertpapiersteuer

wurde bis 1965 bei der Emission ausländischer Wertpapiere im Inland sowie bei der Emission inländischer Industrieobligationen erhoben. Die Wertpapiersteuer ist mit dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 25. 3. 1965 (BGBl. I S. 147) weggefallen.

 

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