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Wettbewerbsaufsicht
wird vom Staat über das
Wettbewerbsrecht
wahrgenommen, um
Verbraucher
und Mitwettbewerber von
Unternehmen
vor unlauterem
Verhalten
zu schützen. Weiterhin
soll
dadurch der
Wettbewerb
als wichtiger
Bestandteil
der
Marktwirtschaft
erhalten und die Handlungsfreiheit der
Marktteilnehmer
gesichert werden. Die
zentrale
n Gesetzeswerke hierzu sind das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
und das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
. Über das
GWB
überwachen
die
Kartellbehörden
die Entstehung von
Kartelle
n, die Vorschriften zur -
Preisbindung
, etwaige Mißbräuche einer
Position
der
Marktbeherrschung
sowie die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; außerdem legt die
Monopolkommission
regelmäßig einen
Bericht
vor. Siehe auch
unlauterer Wettbewerb
.
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