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Wettbewerbsfreiheit

beruht auf der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit von Anbietern (Freiheit in der Fähigkeit, Initiativen zu ergreifen, technische, organisatorische und ökonomische Neuerungen einzuführen) und Nachfragern (freie Wahl zwischen verschiedenen Alternativen).

 

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