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Z
Widerspruch
ist ein -
Rechtsbehelf
. Er bedeutet im
Privatrecht
, daß die Überprüfung einer gerichtlichen
Entscheidung
gefordert wird. Nach Erhebung des Widerspruchs wird die betreffende
Entscheidung
in der selben
Instanz
überprüft. Widerspruch ist
z
.
B
. möglich im gerichtlichen
Mahnverfahren
gegen einen ergangenen
Mahnbescheid
, gegen eine -
Zwangsvollstreckung
, wenn eine anderweitige
Sicherung
vorliegt usw. Im -
öffentlichen Recht
führt der Widerspruch zu einer Nachprüfung eines
Verwaltungsakt
s (
z
.
B
. Baugenehmigung,
Steuerbescheid
) und ist Voraussetzung für eine Anfechtungsklage.
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