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Widerspruch
ist ein -
Rechtsbehelf
. Er bedeutet im
Privatrecht
, daß die Überprüfung einer gerichtlichen
Entscheidung
gefordert wird. Nach
Erhebung
des Widerspruchs wird die betreffende
Entscheidung
in der selben
Instanz
überprüft. Widerspruch ist z.B. möglich im gerichtlichen
Mahnverfahren
gegen einen ergangenen
Mahnbescheid
, gegen eine -
Zwangsvollstreckung
, wenn eine anderweitige
Sicherung
vorliegt usw. Im -
öffentlichen Recht
führt der Widerspruch zu einer Nachprüfung eines
Verwaltungsakt
s (z.B.
Baugenehmigung
,
Steuerbescheid
) und ist Voraussetzung für eine
Anfechtungsklage
.
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