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Wieder Beschaffungspreis

Für die Behandlung in Buchhaltung und Bilanz sind 2 Fälle zu unterscheiden.
Der Wertzuwachs führt zu einem über den ursprünglichen oder fortgeführten, d. h. um planmäßige Abschreibungen verminderten, An-schaffungs oder Herstellungskosten liegenden Wert des Vermögensgegenstandes. Dieser Wertzuwachs kann solange der Vermögensgegenstand nicht veräußert wird n der Bilanz nicht berücksichtigt werden, da aufgrund des Realisationsprinzips die Anschaffungs oder Herstellungskosten nicht überschritten werden dürfen.
Der Wertzuwachs führt zu einer Erhöhung des Wertes von Vermögensgegenständen, deren ursprüngliche Anschaffungs oder Herstellungskosten durch außerplanmäßige Abschreibungen in früheren Perioden verringert wurden. Dieser Wertzuwachs kann durch eine Zuschrei-bung bis zur Höhe der ursprünglichen bzw. fortgeführten Anschaffungs oder Herstellungskosten in der Bilanz berücksichtigt werden (§S 154 Abs. 2, 155 Abs. 4 AktG 1965).
Daneben wird der Begriff Wertzuwachs
auch auf das Gesamtvermögeneines Unternehmens bezogen verwendet. In diesem Falle ist jede Erhöhung des Nettovermögens ein Wertzuwachs, der Begriff Wertzuwachsstimmt hier mit dem Begriff Ertragüberein.

Der Begriff des Wieder Beschaffungs-preises wird synonym mit dem der Wieder Beschaffungskosten und dem des Wieder Beschaffungswertes verwendet. Der Wertansatz des Wieder-beschaffungspreises wird sowohl iminternen Rechnungswesen (Kostenrechnung) als auch im externen Rechnungswesen (handeis und steuerrechtlicher Jahresabschluß) verwendet. Der Wieder Beschaffungspreisstellt den Betrag dar, der erforderlichist, um ein Wirtschaftsgut zu ersetzen, das aus dem Betrieb ausgeschieden ist.

 

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