A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Wieder Beschaffungspreis
Für die Behandlung in
Buchhaltung
und
Bilanz
sind 2 Fälle zu unterscheiden.
Der
Wertzuwachs
führt zu einem über den ursprünglichen oder fortgeführten, d. h. um
planmäßige Abschreibung
en verminderten, An-schaffungs oder
Herstellungskosten
liegenden
Wert
des
Vermögensgegenstand
es. Dieser
Wertzuwachs
kann solange der
Vermögensgegenstand
nicht veräußert wird n der
Bilanz
nicht berücksichtigt werden, da aufgrund des
Realisationsprinzips
die
Anschaffungs
oder
Herstellungskosten
nicht überschritten werden dürfen.
Der
Wertzuwachs
führt zu einer
Erhöhung
des
Wert
es von
Vermögensgegenständen
, deren ursprüngliche
Anschaffungs
oder
Herstellungskosten
durch
außerplanmäßige Abschreibungen
in früheren
Perioden
verringert wurden. Dieser
Wertzuwachs
kann durch eine Zuschrei-bung
bis
zur Höhe der ursprünglichen bzw. fortgeführten
Anschaffungs
oder
Herstellungskosten
in der
Bilanz
berücksichtigt werden (§S 154
Abs
. 2, 155
Abs
. 4
AktG
1965).
Daneben wird der Begriff
Wertzuwachs
auch auf das Gesamtvermögeneines
Unternehmen
s
bezogen
verwendet. In diesem Falle ist jede
Erhöhung
des Nettovermögens ein
Wertzuwachs
, der Begriff Wertzuwachsstimmt hier mit dem Begriff Ertragüberein.
Der Begriff des Wieder Beschaffungs-
preise
s wird synonym mit dem der Wieder
Beschaffungskosten
und dem des Wieder Beschaffungswertes verwendet. Der
Wertansatz
des Wieder-
beschaffungspreise
s wird sowohl iminternen
Rechnungswesen
(
Kostenrechnung
) als auch im
extern
en
Rechnungswesen
(handeis und steuerrechtlicher
Jahresabschluß
) verwendet. Der Wieder Beschaffungspreisstellt den
Betrag
dar, der erforderlichist, um ein
Wirtschaftsgut
zu ersetzen, das aus dem
Betrieb
ausgeschieden ist.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Widerstandslinie
Wiederanlagerabatt
Weitere Begriffe :
Kanban
Callable Warrant
Teilefamilie
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum