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Wiederanlaufkosten
Kosten
, die nach vorübergehender
Stillegung
von
Betriebe
n oder einzelnen
Produktionsbereich
en durch die spätere Wiederinbetriebnahme der
Anlagen
anfallen. Hierzu zählen vor allem
Kosten
für die Einarbeitung neuen
Personal
s,
Reparaturkosten
und
Kosten
, die anfallen, um die
Aggregate
wieder in
Betriebsbereitschaft
zu bringen. Die Wiederanlaufkosten können entweder von der Länge der
Stillstandsdauer
abhängig sein, wobei
proportional
e oder degressive Steigung möglich ist, oder sie fallen immer in gleicher Höhe an, unabhängig davon, wie lange die
Anlagen
stillstehen. Sie müssen also in die
Entscheidung
über
Stillegung
oder Nichtstillegung einbezogen werden, ebenso wie bei der
Berechnung
–’
kurzfristiger
Preisuntergrenzen
.
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