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Wiederbeschaffungskosten
Für die
Bewertung
von
Vermögensgegenständen
im
Jahresabschluss
bilden die Wiederbeschaffungskosten („current costs“) einen von fünf
Bewertungsmaßstäbe
n. Unter Wiederbeschaffungskosten — auch Wiederherstellungskosten genannt — versteht
man
dabei die
Aufwendungen
, die zu tätigen sind, um einen
Vermögensgegenstand
mit gleichen Leistungs- und
Qualitätsmerkmale
n zu erstellen oder zu
beschaffen
. Sie umfassen den
Betrag
, der zum gegenwärtigen
Zeitpunkt
zur
Wiederbeschaffung
eines identischen oder
vergleichbar
en
Vermögensgegenstand
es und im Falle eines Schuldenpostens („liability“) den
Betrag
, der zum gegenwärtigen
Zeitpunkt
zur
Begleichung
der
Verpflichtung
aufgewendet werden müsste.
Kosten
, die für die
Wiederbeschaffung
von
Produktionsmittel
n oder
Lagerbestände
n aufzuwenden sind. Wiederbeschaffungskosten (auch
Wiederbeschaffungswert
,
Wiederbeschaffungspreis
) sind die zum jeweiligen
Zeitpunkt
zu veranschlagenden
Anschaffungs
- oder
Herstellungskosten
eines
Vermögensgegenstand
es.
Zur
Substanzerhaltung
orientiert
man
sich bei der
Bewertung
verbrauchter oder in
Anspruch
genommener
Kostengüter
an deren Wiederbeschaffungskosten. Insbesondere gilt dies für die
Bemessung
der
kalkulatorischen Abschreibungen
sowie im Rahmen von
Nachkalkulation
en für die
Bewertung
des
Materialverbrauch
s.
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