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Wiederbeschaffungspreis

Wiederbeschaffungswert oder Wiederbeschaffungskosten; die Kosten, die nötig sind, um ein aus dem Betrieb ausgeschiedenes Wirtschaftsgut zu ersetzen. Er ist somit gleichbedeutend mit dem Tageswert am Beschaffungsmarkt ( Wiederbeschaffungszeitpunkt). Zum Wiederbeschaffungspreis sind auch die Anschaffungsnebenkosten zu rechnen. In der Kostenrechnung werden Wiederbeschaffungspreise in der Nachkalkulation verwandt, da die effektiv gezahlten Ist-preise nicht zu richtigen Ergebnissen führen. Der Wiederbeschaffungspreis bildet die Grundlage für kalkulatorische Abschreibungen. Seine Ermittlung wird problematisch, wenn infolge technischen Fortschritts ein eingesetztes Wirtschaftsgut in gleicher Ausstattung nicht mehr hergestellt wird.

 

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