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Wiederbeschaffungszeitpunkt

derjenige Zeitpunkt, an dem durch das Ausscheiden eines Anlagegutes aus dem Produktionsprozeß ein neues angeschafft werden muß, wenn die Unternehmung ihre Produktion auf dem gleichen Niveau fortführen will. Der Wiederbeschaffungszeitpunkt kann mit dem Zeitpunkt zusammenfallen, an dem das Anlagegut buchmäßig abgeschrieben ist. Er weicht aber davon ab, wenn das Anlagegut, nachdem es abgeschrieben ist, noch im Produktionsprozeß verwandt wird, oder wenn es vorzeitig aus dem Betrieb ausscheiden mußte (z.B. durch Feuer, Maschinenbruch).

 

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