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Willenserklärung
ist der Ausdruck des menschlichen Willens, einen Rechtzustand herbeizuführen. Willenserklärungen sind wesentlicher Bestandteil eines jeden - Vertrags. Zur Gültigkeit einer Willenserklärung ist es notwendig, daß diese gewollt abgegeben wird und nach außen hin erkennbar ist. Sie muß jedoch wie z.B. beim konkludenten Handeln nicht ausdrücklich erklärt werden. Es gibt empfangsbedürftige Willenserklärungen, die erst mit Empfang durch den Partner an den sie gerichtet sind, wirksam werden des Strafrechts unterliegt. Sie wird auch »White Collar-Kriminalität« (Weiße Kragen-Kriminalität) genannt. Darunter fallen neben Tatbeständen des unlauteren Wettbewerbs auch - Wucher, Betrug in Verbindung mit Wechsel (z.B. Wechselreiterei) oder Scheck, Betrug bei Konkurs oder Vergleich und Kreditbetrug. Weiterhin gehören zur Wirtschaftskriminalität Unterschlagung, Bestechung, Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug sowie Vergehen gegen die Außenwirtschafts-, Devisen- und Zollgesetze. Modernste Form ist die sogenannte Computerkriminalität, bei der die Täter EDV-Anlagen so umprogrammieren, daß Buchungen, Zahlungen und dergleichen zu ihren Gunsten erfolgen.
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