Willenserklärungen werden von jemandem abgegeben, um eine bestimmte Rechtsfolge zu bewirken. Willenserklärungen erfolgen, damit Rechtsgeschäfte wie z. B. Kaufverträge zustande kommen. Sie können mündlich, schriftlich, durch eine bestimmte Handlung (z. B. Drücken der entsprechenden Automatentaste beim Kauf eines Fahrscheins) oder durch Nicht-Handlung geäußert werden (z. B. gilt unter Kaufleuten Schweigen in bestimmten Fällen als Zustimmung). Willenserklärungen können empfangsbedürftig (z. B. Kündigung) bzw. nicht empfangsbedürftig (z. B. Testament) sein; wirksam (z. B. Vertrag zwischen der Huber AG und Feinkosthändler Sepp Murks über die Lieferung von 5 Kartons Schoko-küssen) bzw. unwirksam/nichtig sein (z. B. ist ein Ratenkreditvertrag, bei dem ein mehr als doppelt so hoher Zins wie üblich verlangt wird, sittenwidrig und damit nichtig).