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Willentlicher Gutsverzehr
findet im Gegensatz zum –’ erzwungenen
Gutsverzehr
in einer
Unternehmung
statt. Meist bewirkt er einen inneren
Gegenwert
, d.h. einen
Fortschritt
der
Leistungserstellung
. Nur im Falle der
Schenkung
von
Real
- oder
Nominalgüter
n (i
Güter
) ist kein unmittelbarer
Gegenwert
vorhanden. Die
Erfassung
des willentlichen
Gutsverzehr
s ist bei Gebrauchs- wie
Verbrauchsgüter
n einfach, da mengenmäßige
Bezugsgröße
n verwendet werden können.
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