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Wirtschaftlichkeitsprüfung
a) Arten und Träger der W. Die W. gehört Grundsätzlich zu den freien Prüfungen, deren Prüfungsobjekte ausschließlich durch den Prüfungsauftrag bestimmt werden, den der Auftraggeber nach seinem Ermessen festlegt. Ausnahmen sind die W. im Krankenhaus nach § 16 i. V. mit § 18 BPflV hinsichtlich der Prüfung der sparsamen Wirtschaftsführung sowie die genossenschaftliche Pflichtprüfung (§ 53 Abs. 1 GenG), die Prüfung privatrechtlicher Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist (§ 53 Abs. 1 HGrG) und die Prüfung kommunaler Eigenbetriebe (z. B. Art. 107 GOBay). Diese Prüfungen enthalten neben der vorgeschriebenen Prüfung der Geschäftsführung auch Elemente einer W. Träger der W. können bei freien Prüfungen Unternehmensinterne oder -externe Prüfungsinstitutionen sein. Die gesetzlich verankerten W. werden von externen Wirtschaftsprüfern oder Prüfungsverbände n durchgeführt,
b) Ziele der W.
Ziel der W. ist die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geplanter oder realisierter betrieblicher Entscheidungen. Die W. stellt in erster Linie eine Zweckmäßigkeitsprüfung von Entscheidungen dar und setzt eine Ordnungsprüfung bezüglich der tatsächlichen Abbildung der erwarteten oder eingetretenen Entscheidungskonsequenzen im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsziel voraus. Bilden geplante Maßnahmen den Prüfungsgegenstand, so dient die W. der Unterstützung und Kontrolle der Unternehmensplanung. Bei realisierten Handlungen bezweckt sie eine Durchführungskontrolle durch die Gegenüberstellung von Plan und Istwerten und liefert dabei mittelbare Anregungsinformationen für die Unternehmensplanung. Häufig vermischen sich bei W. Planungs- und Durchführungskontrolle, wenn den realisierten Ergebnissen Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe gegenübergestellt werden, die nicht auf Plandaten beruhen, sondern nachträglich in Kenntnis des stattgef und enen Geschehens abgeleitet wurden,
c) Prüfobjekt der W. Das Istobjekt der W. bilden die prognostizierten oder realisierten Entscheidungsprämissen, Umweltkonstellationen, Wirtschaftlichkeitsergebnisse der Entscheidungen sowie die Anwendung einer bestimmten Entscheidungsregel. Die W. bei geplanten Handlungen erstreckt sich auf Intensität und Umfang der Entwicklung von Handlungsalternativen, die ihrerseits von Wirtschaftlichkeitserwägungen beeinflußt werden, auf die Güte der Prognosen von Da ten und Ergebnissen sowie auf die mittels der zugrund e gelegten Ent scheidungsregel determinierte Wahl einer Handlungsweise. Bei der W. realisierter Maßnahmen steht die Ermittlung von Abweichungen w Istergebnisse von den Wirtschaftlichkeitsvorgaben sowie ihrer aktions und umweltabhängigen Ursachen im Vordergrund . Bei fehlenden Plandaten wird ebenfalls auf die Werte von Zeit und Betriebsvergleichen zurückgegriffen. Die vorhandenen Vorgaben sind im Hinblick auf erkannte Planungsfehler bei der Ergebnisprognose und Abweichungen aufgrund unbeeinflußbarer Störgrößen zu modifizieren.
d) Rechenelemente und Ausprägungen der W.
Für die W. bieten sich die verschiedenen Rechengrößen der Wirtschaftlichkeitsrechnung als formale Maßstäbe an. Neben Ein und Auszahlungen bei mehrperiodischen W. sind Erträge und Aufwendungen sowie Leistungen und Kosten verwendbar, oder es werden Leistungsmengen und Kosten gegenübergestellt. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Erfassung bewerteter oder finanzieller Input-Outputverhältnisse knüpfen W. häufig an eine isolierte Erfassung der In-putgrößen (Kosten, Aufwand, Auszahlung) an und analysieren ihre Entwicklung bei unterstellter Konstanz des Outputs (z. B. Kostenvergleich) oder beziehen sie auf mengenmäßige Leistungsgrößen. Eine erweiterte W. liegt vor, wenn neben den quantitativen Rechengrößen ergänzend qualitative Effizienzkriterien des Unternehmungsprozesses mit Langfristwirkung (z. B. Flexibilität, Störanfälligkeit) oder, noch weitergehend, gesamtwirtschaftliche Wirkungen einbezogen werden.
Grundsätzlich können sich W. auf die gesamte Unternehmung oder einzelne Funktionsbereiche bzw. Organisationseinheiten erstrecken. Neben relativ langfristig wirksamen Strukdurch die verschiedenen Formen der Wirtschaftlichkeitsrechnung. Ein zentrales Problem der W. ist die Entwicklung des Sollobjekts als relevantem VergleichsmaßstaBund Beurteilungsgrundlage. Die im Planungszeitpunkt unter Berücksichtigung gegebener Restriktionen optimale Entscheidung in bezug auf das Wirtschaftlichkeitsziel ist die theoretisch maßgebliche Sollvorstellung. Abgesehen von geschlossenen Entscheidungsproblemen, bei denen die optimale Lösung durch Entscheidungsmodelle analytisch abgeleitet werden kann, ist die eindeutige Bestimmung des Optimums in der Regel nicht möglich. Hinsichtlich der Alternativensliche und der Ermittlung von Entscheidungsergebnissen erstreckt sich die W. geplanter Entscheidungen primär auf eine Plausibi-litatsprüfung der Planungsaktivitäten und der Ergebnisprognosen. Vereinfachte Beurteilungsmaßstäbe sind Wirtschaftlichkeitsgrößen, die durch innerbetriebliche Zeitvergleiche oder externe Betriebsvergleiche gewonnen werden.
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