Beratendes Gremium auf EU-Ebene, das mit Beginn der Währungsunion den zuvor bestehenden Währungsausschuß ablöste. Jeder Mitgliedstaat sowie die EU-Kommission und die EZB ernennen jeweils höchstens zwei Mitglieder. Seine Aufgaben sind im EG-Vertrag geregelt. Darunter fallen u.a. die Beobachtung der Wirtschafts- und Finanzlage der teilnehmenden Länder.