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Wirtschafts- und Finanzausschuß

Beratendes Gremium auf EU-Ebene, das mit Beginn der Währungsunion den zuvor bestehenden Währungsausschuß ablöste. Jeder Mitgliedstaat sowie die EU-Kommission und die EZB ernennen jeweils höchstens zwei Mitglieder. Seine Aufgaben sind im EG-Vertrag geregelt. Darunter fallen u.a. die Beobachtung der Wirtschafts- und Finanzlage der teilnehmenden Länder.

 

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