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Wirtschaftsordnungen

Wirtschaftsordnungen/Wirtschaftssysteme ist die Bezeichnung für die Typen, nach denen in einer Volkswirtschaft Produktion und Verteilung der Güter/Leistungen organisiert werden kann. Als extreme Grundformen gelten hier die Marktwirtschaft auf der einen und die Zentralverwaltungswirtschaft auf der anderen Seite. Sie unterscheiden sich vor allem in der Frage, wie in einer arbeitsteiligen Wirtschaft die Tätigkeiten der einzelnen Beteiligten optimal aufeinander abgestimmt werden. Dies bedeutet praktisch: Es muss verhindert werden, dass in einem Land zwar z. B. doppelt so viele Schuhe wie benötigt produziert werden, auf der anderen Seite aber Hemden Mangelware sind. Das Abstimmungsproblem wird in Marktwirtschaften über den Markt geregelt. In Zentralverwaltungswirtschaften versucht man, die Abstimmung über einen Zentralplan zu bewältigen. Diese beiden Grundformen von Wirtschaftssystemen existieren in der Wirklichkeit nicht in „Reinkultur". Vielmehr sind sie in bestimmter Weise abgewandelt. Die Wirtschaft in Deutschland entspricht – ebenso wie die der meisten westlichen Industrieländer – eher dem Typ einer Marktwirtschaft. Die Wirtschaftssysteme der wenigen sozialistischen Länder entsprechen (heute noch) eher dem Typ einer Zentralverwaltungswirtschaft.

 

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