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Wirtschaftspolitik
Summe aller
Maßnahmen
staatlicher
Stelle
n zur
Gewährleistung
der
Wirtschaftsordnung
(
Ordnungspolitik
,
soziale Marktwirtschaft
) sowie zur
Erreichung
bestimmter gesellschaftlich legitimierter
Ziele
innerhalb der
Wirtschaftsordnung
(-
Stabilitätsgesetz
;
Prozesspolitik
:
Konjunkturpolitik
,
Strukturpolitik
,
Regionalpolitik
u. a.).
Stellt eine
Einheit
von
Wissenschaft
und
Praxis
dar.
s
. Erkenntnisobjekt
s
. Geldpolitik
s
. Fiskalpolitik
s
. Steuerpolitik
s
.
Notenbankpolitik
umfaßt alle
Maßnahmen
des Staates und der
Zentralbank
, die dazu dienen, den
Ablauf
des Wirtschaftslebens so zu gestalten, daß ein Höchstmaß an
Wohlfahrt
erreicht wird. Die Wirtschaftspolitik hängt im einzelnen von der geltenden
Wirtschaftsordnung
ab. Zur Wirtschaftspolitik gehören die
Konjunkturpolitik
und die
Fiskalpolitik
, die der Staat wahrnimmt, sowie die
Währungspolitik
und die
Kredit
- und
Geldpolitik
, die in der Bundesrepublik von der
Deutschen Bundesbank
wahrgenommen werden (siehe dort). Grundsätzliche wirtschaftspolitische
Zielsetzung
en sind im
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
bzw. im
Magischen Viereck
enthalten.
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