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Wirtschaftspolitik

Summe aller Maßnahmen staatlicher Stellen zur Gewährleistung der Wirtschaftsordnung (Ordnungspolitik, soziale Marktwirtschaft) sowie zur Erreichung bestimmter gesellschaftlich legitimierter Ziele innerhalb der Wirtschaftsordnung (- Stabilitätsgesetz; Prozesspolitik: Konjunkturpolitik, Strukturpolitik, Regionalpolitik u. a.).

Stellt eine Einheit von Wissenschaft und Praxis dar.

s. Erkenntnisobjekt
s. Geldpolitik
s. Fiskalpolitik
s. Steuerpolitik
s. Notenbankpolitik

umfaßt alle Maßnahmen des Staates und der Zentralbank, die dazu dienen, den Ablauf des Wirtschaftslebens so zu gestalten, daß ein Höchstmaß an Wohlfahrt erreicht wird. Die Wirtschaftspolitik hängt im einzelnen von der geltenden Wirtschaftsordnung ab. Zur Wirtschaftspolitik gehören die Konjunkturpolitik und die Fiskalpolitik, die der Staat wahrnimmt, sowie die Währungspolitik und die Kredit- und Geldpolitik, die in der Bundesrepublik von der Deutschen Bundesbank wahrgenommen werden (siehe dort). Grundsätzliche wirtschaftspolitische Zielsetzungen sind im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft bzw. im Magischen Viereck enthalten.

 

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