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Wirtschaftsprüfer

öffentlich bestellte Personen oder Institution zur in der Regel gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften. Wirtschaftsprüfer können ihre Kunden auch in steuerlichen Angelegenheiten beraten und vertreten.

Der Wirtschaftsprüfer übt gemäß § 1 Abs. 2 WPO einen freien Beruf aus. Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Er kann den Beruf selbständig als Einzelprüfer oder als Gesellschaft (AG, KGaA, GmbH, oHG, KG) ausüben. Er hat die Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere Prüfungen von Jahresabschlüssen, vorzunehmen und darüber Bestätigungsvermerke zu erteilen.

 

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