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Wirtschaftsprüfer
öffentlich
bestellte Personen oder
Institution
zur in der Regel
gesetzlich
vorgeschriebenen
Prüfung
der Jahresabschlüsse von
Kapitalgesellschaften
. Wirtschaftsprüfer können ihre
Kunden
auch in
steuerlich
en Angelegenheiten beraten und vertreten.
Der Wirtschaftsprüfer übt gemäß § 1
Abs
. 2 WPO einen
freien
Beruf aus. Seine Tätigkeit ist kein
Gewerbe
. Er kann den Beruf
selbständig
als Einzelprüfer oder als
Gesellschaft
(
AG
,
KGaA
,
GmbH
,
oHG
,
KG
) ausüben. Er hat die
Aufgabe
,
betriebswirtschaftlich
e
Prüfung
en, insbesondere
Prüfung
en von Jahresabschlüssen, vorzunehmen und darüber
Bestätigungsvermerk
e zu erteilen.
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