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Wirtschaftsverbände
Unternehmenszusammenschlüsse
, bei denen sich
Unternehmen
nach fachlichen Gesichtspunkten (
z
.
B
. nach der Branchenzugehörigkeit) freiwillig in
Verbänden
zusammenschließen, um gemeinsame
Interesse
n wahrzunehmen oder
Aufgabe
n gemeinsam zu erfüllen. Dazu können die
Beratung
der
Mitglieder
in
rechtlich
en und
steuerlich
en Fragen oder der
Informationsaustausch
über
Marktdaten
(
Marktforschung
) sowie die
Vertretung
der
Mitglieder
in der öffentlichkeit und gegenüber ausländischen
Behörde
n gehören. Beispiele sind der Verband der deutschen
Automobilindustrie
, der Verband der Chemischen
Industrie
und der
Zentralverband
der Elektrotechnischen
Industrie
(
ZVEI-Kennzahlensystem
). Die Wirtschaftsverbände treten im Gegensatz zu den
Arbeitgeberverbänden
nicht bei Tarifverhandlungen in Erscheinung.
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