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Wirtschaftszweige
Wirtschaftszweige werden vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden nach der Art der für sie charakteristischen Produkte bzw. der erstellten Leistung wie folgt unterteilt (mit der Zahl der Erwerbstätigen 1998 in Mio.):
Der Begriff W. (Branche) findet sich vorwiegend in der amtlichen Wirtschaftstatistik. In der letzten Arbeitsstättenzählung vom 27. 5. 1970 wurden die W. bzw. die Unternehmen nach der Art der erzeugten Produkte bzw. Leistungen unterteilt, und zwar in: Land-, Forst und Fischereiwirtschaft, Bergbau/Energie und Wasserversorgung, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Handel, Verkehr und Nachrichten, Banken und Versicherungen, Sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe, Nichterwerbswirt-schaftliche Organisationen sowie Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen.
Der Bildung spezieller Betriebswirtschaftslehren nach Institutionen liegt die Einteilung der Unternehmen nach bestimmten W. zugrund e. Eine spezielle betriebswirtschaftliche Institution en oder Wirtschaftszweiglehre beschäftigt sich mit den besonderen strukturellen und funktionalen Problemen der Unternehmen des jeweiligen Wirtschaftszweiges. Sie umfaßt dabei alle betrieblichen Funktionsbereiche.
Die traditionelle Aufteilung der institutionellen Betriebswirtschaftslehre gliedert sich in die: Industriebetriebslehre, Handelsbetriebslehre, Bankbetriebslehre, Versicherungsbetriebslehre, Verkehrsbetriebslehre, landwirtschaftliche Betriebslehre sowie die Lehre von den öffentlichen Unternehmungen und der öffentlichen Verwaltung.
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