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Wohnungswirtschaft
(Wohnungsbau) Erstellung, Verwaltung und Vermietung von Wohnungen durch private Bauherren, Wohnungs- und Siedlungsunternehmungen, durch Betriebe und den Staat, ferner privatwirtschaftliche Wohnungsbauträgerunternehmen und Wohnungsbaufinanzierungsunternehmen, z. B. Bausparkassen. Seit Inkrafttreten des ersten Wohnungsbaugesetzes gliedert sich der Wohnungsbau in drei große Kategorien: öffentlich geförderter (sozialer) Wohnungsbau, steuerbegünstigter Wohnungsbau und frei finanzierter Wohnungsbau. Gesetzliche Regelung: Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) in der Fassung vom 19.8.1994 mit späteren Änderungen.
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