Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Zählwaage

Waagentyp, mit dem Schüttgüter im Wareneingang oder Warenausgang gezählt werden können. Man wiegt eine Teilmenge (z.B. 10 Stück) auf einer für kleine Gewichte ausgelegten Waagschale und ermittelt hierüber das Gewicht eines einzelnen Stücks. Anschließend erfolgt die Wiegung der Netto-Gesamtmenge (vorher Teilmenge zurücklegen) ohne Tara. Die Gesamtstückzahl ergibt sich aus dem Quotienten aus Nettogesamtgewicht und Stückgewicht.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zahlungsziel
Zaibatsu

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Umsatzgeschwindigkeit Arbeitszeitgesetz (AZG) Konsumentenforschung, interkulturelle
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum