Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Zahlungsbedingungen

regeln die Zahlung von Verbindlichkeiten. Sie legen insbesondere Zahlungszeitpunkt(e), Laufzeit der Geldschulden, Höhe der jeweiligen Tilgungsraten sowie die Zinsbelastungen fest.
Zahlungsbedingungen nennen sich die zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner getroffenen Vereinbarungen zur Zahlung einer Schuld, und zwar vornehmlich zum Zahlungsort, zum Zahlungszeitpunkt und zur Zahlungsform. Die Zahlungsbedingungen eines Unternehmens können z. B. so lauten:
O Festlegung der Währung: „Die von uns angegebenen Preise verstehen sich netto in Euro."


(engl. terms of payment) Zahlungsbedingungen sind Bedingungen, die die Art der Abwicklung sowie den Zeitpunkt und den Ort der Zahlung festlegen. Zahlungsbedingungen sind ausdrücklicher Teil des Kaufvertrags (Vertrag) oder implizit Vertragsgrundlage durch die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen (Konditionen
) des Verkäufers. Entscheidungen über Zahlungsbedingungen sind von Finanzierungs und Sicherheitsüberlegungen bestimmt; sie können auch als Marketinginstrument (p Marketing) eingesetzt werden und hängen von der Marktsituation und Wettbewerbsposition der Beteiligten ab. Nach der Art der Zahlungsabwicklung unterscheidet man: 1. Zahlung gegen Rechnung; 2. Dokumenteninkasso und 3. Dokumentenakkreditiv (Akkreditiv). Nach dem Zahlungszeitpunkt unterscheidet man: 1. Zahlung vor Lieferung (Vorauszahlung); 2. Teilzahlung vor Lieferung (Anzahlung); 3. Zahlung bei Vorlage der Dokumente (im Rahmen des Dokumentenakkreditivs); 4. Zahlung innerhalb einer Zeitspanne nach Vorlage der Dokumente; 5. Zahlung bei/nach Erhalt der Ware (Barzahlung, Nachnahme, Cash on Delivery) und 6. Zahlung nach Ablauf eines Zahlungsziels (mit oder ohne Skontogewährung [ Skonto]). Die Zahlung gegen Rechnung nach Ablauf eines Zahlungsziels bedeutet für den Lieferanten die Gewährung, für den Kunden die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredits. Ohne Skontogewährung ist dieser Lieferantenkredit kostenlos. Bei Möglichkeit des Skontoabzugs für vorzeitige Zahlung ist die Vorteilhaftigkeit des Lieferantenkredits durch Vergleich der Zahlungsmöglichkeiten zu ermitteln. Beispiel: Auf der Rechnung sei unter Zahlungsbedingungen vermerkt: «10 Tage mit 2 oder 30 Tage netto». Es kann also eine Zahlung von 98 % des Rechnungsbetrags nach 10 Tagen erfolgen oder der volle Rechnungsbetrag nach 30 Tagen überwiesen werden. Die Inanspruchnahme des Lieferantenkredits (b) ist also mit 2 % des Rechnungsbetrages für 20 Tage zu verzinsen (Zinsen). Auf das Jahr hochgerechnet ergil sich ein Effektivzinssatz von ca. 37 % p. a.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zahlungsbedingung
Zahlungsbefehl

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Stiftung Geldmarktsätze Grundwert
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum