Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Zahlungsverkehr, nationaler

umfaßt die Summe aller Zahlungsvorgänge in Form von Bargeld und Buchgeld innerhalb einer Volkswirtschaft. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt grundsätzlich in Form von Barzahlungen (Barzahlungsverkehr) unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsmittel oder durch Übertragung von Zahlungsansprüchen gegenüber Zahlungsverkehrsmittlern, wobei der Empfänger einer Zahlung und der Zahlungspflichtige jeweils bei einem Zahlungsvermittler (z. B. Bank A und Postgiroamt) ein Konto aufweisen müssen. Zahlungsverkehrsinstrumente sind die Überweisung, die Lastschrift und der Scheck. Soweit Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger jeweils ein Konto bei der gleichen Bank haben, erfolgt eine Verrechnung innerhalb der Bank. Sind die Konten bei unterschiedlichen Banken eingerichtet, erfolgt die Verrechnung über Zahlungsverkehrsnetze. Es sind dies die Gironetze der Deutschen Bundesbank, der privaten Banken, der Sparkassen, der Kreditgenossenschaften und der Postgiroämter.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zahlungsverkehr, internationaler
Zahlungsverpflichtung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Investitionszeitpunkt Spread Finance Hedging
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum