| |
|
|
Zahlungsverkehrsrichtlinie der EU
Anfang 1997 haben der Rat der EU und das Europäische Parlament die Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen verabschiedet; sie ist durch das Überweisungsgesetz (ÜG) 1999 in deutsches Recht transformiert worden. Die Zahlungsverkehrsrichtlinie der EU beinhaltet verschiedene Änderungen bei der Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs innerhalb der EU, durch die die Qualität von Dienstleistungen auf hohem Niveau vereinheitlicht und v. a. die Transparenz für den Kunden verbessert werden soll: a) einheitliche Überweisungslaufzeit von maximal sechs Bankarbeitstagen, b) Zinsentschädigung bei Fristüberschreitung, c) Money-back-Garantie binnen 14 Bankarbeitstagen bei Nichterfüllung, d) detaillierte Information des Kunden über Ausführungsfristen, Preisbestandteile und ggf. angewandten Wechselkurs, e) kein zusätzlicher Gebührenabzug (double-charging) durch zwischengeschaltete Institute oder Empfängerbank (ungerechtfertigte Abzüge sind in voller Höhe zu ersetzten). ? Die Zahlungsverkehrsrichtlinie der EU d. EU gilt für alle Beträge kleiner als 50.000 EUR bzw. Gegenwert, auch für die EU-Staaten, die nicht an der EWU teilnehmen.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|