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Zeichnung von Wertpapieren
schriftliche Verpflichtung zur Übernahme eines Betrags neu ausgegebener Wertpapiere. Wertpapiere werden durch ein Bankenkonsortium potentiellen Erwerbern zur Zeichnung angeboten (Zeichnungseinladung). Die Zeichnungseinladung umfaßt die Zeichnungsbedingungen und unterrichtet
? bei Anleihen über die Zeichnungsfrist, die Anleihekonditionen (Stückelung, Laufzeit, Verzinsung, Tilgung, den Ausgabe- und Rückzahlungskurs, den Verwendungszweck, die wirtschaftliche Lage des Emittenten (Finanzlage, Sicherungsmittel usw.) und die Zusammensetzung des Bankenkonsortiums;
? bei Aktien über die Zeichnungsfrist, den Emissionskurs, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (Auftragslage, Gewinnsituation, Finanzlage, Produkte etc.), die Zusammensetzung des Emissionskonsortiums usw. ( Prospekt, Zuteilung).
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