A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Zeichnungsschein
Urkunde
, auf der sich der
Erwerber
einer zur
Zeichnung
aufgelegten
Neuemission
verpflichtet,
Wertpapiere
in Höhe des auf dem Zeichnungsschein vermerkten
Betrag
s zu den
Zeichnungsbedingungen
zu übernehmen. Bei der
Kapitalerhöhung
einer
Aktiengesellschaft
ist gem. § 185
AktG
ein doppelt ausgestellter Zeichnungsschein erforderlich.
Zeichnungsscheine liegen bei den Zeichnungsstellen (i. d.
R
.
Banken
, die dem
Emissionskonsortium
angehören) aus.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zeichnungsprospekt
Zeilenlagerung
Weitere Begriffe :
Marketing-Modelle
Logistikcontrolling
Geldwert
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum