Zeitarbeit

Bei Zeitarbeit oder Zeitlohn bemisst sich das Arbeitsentgelt ausschließlich nach der Länge der Arbeitszeit und nicht allein nach der erbrachten Stückzahl oder dem Arbeitsergebnis. Die Bezahlung erfolgt also nach abgerechneten Stunden, Tagen oder Monaten und ist nicht leistungsbezogen. Die Vergütungshöhe pro Stunde können die Vertragsparteien frei aushandeln, jedoch darf bei Geltung eines Tarifvertrags der vereinbarte Lohn die dort vorgesehene Vergütung nicht unterschreiten.

Wird das Arbeitsentgelt jedoch allein nach dem Arbeitsergebnis berechnet, wird dies als Akkordlohn bezeichnet. Diese Art der Bezahlung wird vor allem dann gewählt, wenn es ausschließlich
auf die Zahl und nicht auf die Qualität der Arbeitsprodukte ankommt. Damit nicht unnötig Ausschuss produziert wird, koppelt man den Akkordlohnvertrag meist mit einer Prämie für geringen Ausschuss oder nimmt eine Vertragsklausel auf, nach der eine Vergütung nur für mangelfreie Arbeit bezahlt wird.




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