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Zeitlich verlagerte Inventur
Dabei wird die
Bestandsaufnahme
der
Warengruppen
zu unterschiedlichen
Zeitpunkt
en innerhalb der letzten drei
Monat
e vor dem
Bilanzstichtag
oder der ersten drei
Monat
e nach dem
Bilanzstichtag
durchgeführt (§ 241
HGB
). Die
Veränderungen
der
Bestände
zwischen dem
Inventur
- und
Bilanzstichtag
sind wertmäßig fortzuschreiben bzw. zurückzurechnen. Dazu ist die
Ermittlung
der Mengen auf den zeitlich verlegten Inventurstichtag erforderlich, außerdem die
Bewertung
der Mengen auf diesen Inventurstichtag, die
Abstimmung
des Inventurbestands mit dem
Sollbestand
der
Buchhaltung
am Inventurstichstag und die
Fortschreibung
bzw.
Rückrechnung
der
Wert
e vom Inventurstichtag auf den
Bilanzstichtag
.
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Zeitlich-intensitätsmäßige Anpassung
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